11.10.2023 – §13b BauGB und geltendes EU Recht

11. Oktober 2023 0 Von Raphael

Heute erschien dann in der Olbrück Rundschau der folgende Artikel:

Hier sieht man den Ortsbürgermeister vor einigen Neubauten im Baugebiet stehen. Er wirkt nicht nur etwas ratlos….. Bisher gab es auch keine weitere Rückmeldung.

https://www.blick-aktuell.de/Politik/Kommunen-und-Bauherren-warten-aufHandlungsempfehlung-der-Landesregierung-567306.html

In anderen Bundesländern gibt es also bereits eine Handlungsempfehlung. Ich habe hierzu nur die aus Schleswig-Holstein gefunden. Diese hier mit Stand vom 11.10.2023:

Was das jetzt aber für uns bedeutet verstehe ich noch nicht so recht. Ich weiß nur, dass die Begründung für’s Baugebiet im am 07.05.2021 war.

Auf der Seite des BUND unter https://www.bund-bawue.de/ueber-uns/was-wir-tun/verbandsklagen-der-bund-als-anwalt-der-natur/ ist im übrigen zu lesen, dass

 Im Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig den vom BUND angegriffenen Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg wegen der Europarechtswidrigkeit des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für unwirksam erklärt. Die Bedeutung dieses Urteils geht jedoch weit über den Einzelfall hinaus. Noch laufende Bebauungsplanverfahren müssen nun im ordentlichen Verfahren geführt werden und Bebauungspläne, deren Verkündung des Satzungsbeschlusses noch nicht länger als ein Jahr zurück liegt, sind angreifbar.

https://www.bund-bawue.de/ueber-uns/was-wir-tun/verbandsklagen-der-bund-als-anwalt-der-natur/

Damit wären wir fein raus, weil wir damit ja aus der „Jahresfrist“ raus sind. Aber da ich ja kein Rechtsanwalt bin….. Wir werden sehen!