18.10.2023 – §13b BauGB – die Dritte (Fingerhaus)
Ich habe natürlich auch mal bei Fingerhaus nachgefragt, wie die informiert sind zu dem Thema und wie es weitergeht. Dazu habe ich folgendes erhalten:
Hallo Herr Neugebauer,
wir haben uns zu diesem Thema anwaltlich beraten lassen und sind zu dem Schluss gekommen, dass in diesen Baugebieten das vereinfachte Genehmigungsverfahren das einzig mögliche und auch empfehlenswerte Antragsverfahren ist. Die Erteilung einer Baugenehmigung (auch im vereinfachten Verfahren) verschafft Ihnen eine erhebliche Rechtssicherheit.
Bis der Bauantrag für Ihr Finger-Haus eingereicht werden kann, weiß die Gemeinde sicher auch, wie damit umzugehen ist. Wir nehmen aber nicht an, dass die neue Rechtslage dazu führt, dass Ihr Grundstück nicht bebaut werden kann. Das liegt sicher auch nicht im Interesse der Gemeinde.
Mail von Fingerhaus 18.10.2023 – 10:16 Uhr