18.10.2023 – §13b BauGB – die Zweite
In der Zwischenzeit ist so einiges passiert.
Unteranderem habe ich mich natürlich mit dem Thema befasst. Macht zwar keinen Spaß muss aber scheinbar sein, damit klar ist, ob wir bauen werden oder nicht.
Kurzer Rede langer Sinn. Wir werden auf dem Grundstück bauen dürfen. Hierzu habe ich das Video
geschaut und dadurch erfahren, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt um dem BPlan Rechtsgültigkeit zuzusprechen.
Am 16.10.2023 haben wir dann über die WhatsappGruppe folgendes seitens des Bürgermeisters erfahren:
Liebe Grundstückseigentümer des Baugebietes „Bausenberg III“,
Whatsapp Gruppe Bauherren Bausenberg III
sicher habt Ihr Kenntnis vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juli 2023 zu der Rechtmäßigkeit der Baugebiete nach 13b. Am 11. September 2023 ist dann die Urteilsbegründung des Gerichtes zu diesem Urteil ergangen. Eine Urteilsbegründung beinhaltet die Folgen eines Urteils. Bei uns ist die Urteilsbegründung Ende September eingegangen. Daraufhin hat sich die Gemeinde Niederzissen in der Sache bei der Kanzlei Jeromin und Kerkmann Rechtberatung genommen.
Am Wochenende hat sich in der Causa „Erschließung von Neubaugebieten nach 13b – Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgericht“ einiges getan. Am Mittwoch vergangenen Woche hat der zuständige Ausschuss des Bundesbauministerium getagt und eine Heilungsmöglichkeit für den 13b erarbeitet. In der Sache habe ich am Freitag mit MdL Mechthild Heil telefoniert. Der Bundestag wird voraussichtlich den Vorschlag des Ausschusses im November beschließen. Dazu hat das zuständige Bundesbauministerium auf seiner Homepage eine Veröffentlichung eingestellt (3. Anlage). Am Freitagabend hat es von Seiten des Landes einen Handlungshinweis (Anlage 1) zum Umgang mit dem Urteil des BVerwG (Urteilsbegründung- Anlage 2) gegeben.
Die Sachlage hat sich auf Grund der Tätigkeiten beim Bundesbauministeriums sowie des Landes entschärft, so dass eine gesetzkonforme Umsetzung des Baugebietes „Bausenberg III“ in Reichweite ist. Wir erwarten im Laufe der Woche eine rechtliche Einschätzung unseres Rechtbeistandes. Im Anschluss wird dieser, dem Rat eine Empfehlung über die weitere Vorgehensweise zu den beiden Neubaugebieten geben.
So oder so…. Es geht also voran.